Beglaubigungen
& Register

Notarielle Beglaubigungen und registerrechtliche Erklärungen

Bestimmte Erklärungen und Anmeldungen bedürfen der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. Ich beglaubige Unterschriften, Abschriften/Kopien im Rahmen der öffentlichen Amtstätigkeit und reiche registerrechtliche Anmeldungen elektronisch ein.

Notariat

Notarielle Beglaubigungen und Registerangelegenheiten

Neben der Beurkundung von Verträgen gehören auch Beglaubigungen und Registeranmeldungen zu den Aufgaben eines Notars. Diese sichern die formgerechte Abwicklung gesetzlich vorgesehener Vorgänge.

Unterschrifts-beglaubigungen

Bestätigung der Echtheit / des Unterzeichners einer Unterschrift unter einer Erklärung.

Abschrifts-beglaubigungen

Beglaubigung von Kopien oder Abschriften zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten.

Handelsregister-anmeldungen

Beglaubigung und elektronische Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister.

Vereinsregister-anmeldungen

Beglaubigung von Anmeldungen oder Änderungen für eingetragene Vereine.

Weitere registerrechtliche Erklärungen

Beglaubigungen und Einreichungen in sonstigen gesetzlich vorgesehenen Registerverfahren.

Notariat

Notarielle Beglaubigungen und Registerangelegenheiten

Neben der Beurkundung von Verträgen gehören auch Beglaubigungen und Registeranmeldungen zu den Aufgaben eines Notars. Diese sichern die formgerechte Abwicklung gesetzlich vorgesehener Vorgänge.

Ablauf einer Beglaubigung oder Registeranmeldung

01

Prüfung der Unterlagen

Sichtung der vorzulegenden Dokumente und Identitätsprüfung.

02

Beglaubigung

Bestätigung der Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original.

03

Elektronische Einreichung

Übermittlung der Anmeldung an das zuständige Registergericht, soweit erforderlich.

04

Bestätigung & Mitteilung

Information über die erfolgte Eintragung oder Rückmeldung des Registers.

Vorbereitung des Termins

Für eine Beglaubigung benötigen Sie in der Regel:

Online-Formulare

Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.

FAQ

Häufige Fragen zu Beglaubigungen und Registerangelegenheiten

Eine notarielle Beglaubigung ist erforderlich, wenn das Gesetz sie vorschreibt, z. B. bei bestimmten Registeranmeldungen.

Bei einer Beurkundung wird der gesamte Inhalt einer Erklärung notariell aufgenommen. Eine Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift.

Ja. Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.

Ja, die Beglaubigung darf erfolgen, wenn der Unterzeichner entweder vor dem Notar die Unterschrift leistet oder anerkennt, dass es sich bei der bestehenden Unterschrift um seine eigene Zeichnung handelt.

Bestimmte Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister werden vom Notar elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt. Dies betrifft etwa gesellschaftsrechtliche Anmeldungen im Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und vergleichbaren Registern.