Im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde Gründungen, Vertragsänderungen und registerrechtliche Erklärungen und übernehme die ordnungsgemäße Anmeldung zum Handelsregister. Als Notar bin ich zur Neutralität verpflichtet und erläutere die rechtlichen Folgen für alle Beteiligten verständlich und ausgewogen.
Notariat
Bei Gründung, Veränderung oder Umstrukturierung von Gesellschaften ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde gesellschaftsrechtliche Vorgänge und übernehme die elektronische Anmeldung zum Handelsregister. Mein Fokus liegt dabei auch auf umwandlungsrechtlichen Vorgängen von Unternehmensstrukturen.
Gründung / Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt).
Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und sonstige strukturelle Anpassungen.
Beurkundung von Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsverträgen.
Anmeldungen, Veränderungen und Löschungen zum Handelsregister.
Beurkundungen nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzungen, Formwechsel).
Notariat
Bei Gründung, Veränderung oder Umstrukturierung von Gesellschaften ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde gesellschaftsrechtliche Vorgänge und übernehme die elektronische Anmeldung zum Handelsregister. Mein Fokus liegt dabei auch auf umwandlungsrechtlichen Vorgängen von Unternehmensstrukturen.
Gründung / Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt).
Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und sonstige strukturelle Anpassungen.
Beurkundung von Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsverträgen.
Anmeldungen, Veränderungen und Löschungen zum Handelsregister.
Beurkundungen nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzungen, Formwechsel).
01
Erfassung der relevanten Angaben zu Gesellschaftern, Kapital, Unternehmensgegenstand und Registerdaten.
02
Anfertigung des Beurkundungsentwurfs und Übersendung zur Durchsicht.
03
Verlesung, Erläuterung und Unterzeichnung der Urkunde durch die Beteiligten.
04
Einreichung beim Handelsregister und Mitteilung nach erfolgter Eintragung.
Für die Beurkundung benötigen Sie in der Regel:
Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.
Ja. Die Gründung einer GmbH bzw. UG bedarf gesetzlich der notariellen Beurkundung.
Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister.
Anmeldungen erfolgen grundsätzlich durch die Geschäftsführer. Die Umsetzung der Anmeldung erfolgt in elektronischer Form durch den Notar.
Das hängt vom zuständigen Registergericht und dem Einzelfall ab. Nach Einreichung informiert das Registergericht über die Eintragung.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Online-Beurkundung möglich. Gern beraten wir Sie hierzu individuell.
Gern unterstütze ich auch bei der Gestaltung und Beratung von Gesellschafterbeschlüssen, auch wenn diese nicht der notariellen Beurkundung bedürfen. Oftmals stehen solche Beschlüsse auch mit einer Urkundstätigkeit im Zusammenhang. Wenn ein solcher innerer Zusammenhang besteht, ist in der Regel das gesamte Geschäft beurkundungspflichtig. Gern berate ich Sie individuell.
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