Gesellschaftsrecht

Notarielle Beurkundungen für Unternehmen und Unternehmer

Im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde Gründungen, Vertragsänderungen und registerrechtliche Erklärungen und übernehme die ordnungsgemäße Anmeldung zum Handelsregister. Als Notar bin ich zur Neutralität verpflichtet und erläutere die rechtlichen Folgen für alle Beteiligten verständlich und ausgewogen.

Notariat

Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht

Bei Gründung, Veränderung oder Umstrukturierung von Gesellschaften ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde gesellschaftsrechtliche Vorgänge und übernehme die elektronische Anmeldung zum Handelsregister. Mein Fokus liegt dabei auch auf umwandlungsrechtlichen Vorgängen von Unternehmensstrukturen.

Gründung von Gesellschaften

Gründung / Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt).

Änderungen von Gesellschaftsverträgen

Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und sonstige strukturelle Anpassungen.

Anteilsübertragungen

Beurkundung von Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsverträgen.

Handelsregister-anmeldungen

Anmeldungen, Veränderungen und Löschungen zum Handelsregister.

Umwandlungen

Beurkundungen nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzungen, Formwechsel).

Notariat

Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht

Bei Gründung, Veränderung oder Umstrukturierung von Gesellschaften ist die notarielle Mitwirkung in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ich beurkunde gesellschaftsrechtliche Vorgänge und übernehme die elektronische Anmeldung zum Handelsregister. Mein Fokus liegt dabei auch auf umwandlungsrechtlichen Vorgängen von Unternehmensstrukturen.

Ablauf einer notariellen Beurkundung im Gesellschaftsrecht

01

Aufnahme der Gesellschaftsdaten

Erfassung der relevanten Angaben zu Gesellschaftern, Kapital, Unternehmensgegenstand und Registerdaten.

02

Erstellung des Entwurfs

Anfertigung des Beurkundungsentwurfs und Übersendung zur Durchsicht.

03

Beurkundung

Verlesung, Erläuterung und Unterzeichnung der Urkunde durch die Beteiligten.

04

Registeranmeldung & Vollzug

Einreichung beim Handelsregister und Mitteilung nach erfolgter Eintragung.

Vorbereitung des Termins

Für die Beurkundung benötigen Sie in der Regel:

Online-Formulare

Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.

FAQ

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Ja. Die Gründung einer GmbH bzw. UG bedarf gesetzlich der notariellen Beurkundung.

Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister.

Anmeldungen erfolgen grundsätzlich durch die Geschäftsführer. Die Umsetzung der Anmeldung erfolgt in elektronischer Form durch den Notar.

Das hängt vom zuständigen Registergericht und dem Einzelfall ab. Nach Einreichung informiert das Registergericht über die Eintragung.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Online-Beurkundung möglich. Gern beraten wir Sie hierzu individuell.

Gern unterstütze ich auch bei der Gestaltung und Beratung von Gesellschafterbeschlüssen, auch wenn diese nicht der notariellen Beurkundung bedürfen. Oftmals stehen solche Beschlüsse auch mit einer Urkundstätigkeit im Zusammenhang. Wenn ein solcher innerer Zusammenhang besteht, ist in der Regel das gesamte Geschäft beurkundungspflichtig. Gern berate ich Sie individuell.