Bestimmte Erklärungen und Anmeldungen bedürfen der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. Ich beglaubige Unterschriften, Abschriften/Kopien im Rahmen der öffentlichen Amtstätigkeit und reiche registerrechtliche Anmeldungen elektronisch ein.
Notariat
Neben der Beurkundung von Verträgen gehören auch Beglaubigungen und Registeranmeldungen zu den Aufgaben eines Notars. Diese sichern die formgerechte Abwicklung gesetzlich vorgesehener Vorgänge.
Bestätigung der Echtheit / des Unterzeichners einer Unterschrift unter einer Erklärung.
Beglaubigung von Kopien oder Abschriften zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten.
Beglaubigung und elektronische Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister.
Beglaubigung von Anmeldungen oder Änderungen für eingetragene Vereine.
Beglaubigungen und Einreichungen in sonstigen gesetzlich vorgesehenen Registerverfahren.
Notariat
Neben der Beurkundung von Verträgen gehören auch Beglaubigungen und Registeranmeldungen zu den Aufgaben eines Notars. Diese sichern die formgerechte Abwicklung gesetzlich vorgesehener Vorgänge.
Bestätigung der Echtheit / des Unterzeichners einer Unterschrift unter einer Erklärung.
Beglaubigung von Kopien oder Abschriften zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten.
Beglaubigung und elektronische Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister.
Beglaubigung von Anmeldungen oder Änderungen für eingetragene Vereine.
Beglaubigungen und Einreichungen in sonstigen gesetzlich vorgesehenen Registerverfahren.
01
Sichtung der vorzulegenden Dokumente und Identitätsprüfung.
02
Bestätigung der Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original.
03
Übermittlung der Anmeldung an das zuständige Registergericht, soweit erforderlich.
04
Information über die erfolgte Eintragung oder Rückmeldung des Registers.
Für eine Beglaubigung benötigen Sie in der Regel:
Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.
Eine notarielle Beglaubigung ist erforderlich, wenn das Gesetz sie vorschreibt, z. B. bei bestimmten Registeranmeldungen.
Bei einer Beurkundung wird der gesamte Inhalt einer Erklärung notariell aufgenommen. Eine Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift.
Ja. Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Ja, die Beglaubigung darf erfolgen, wenn der Unterzeichner entweder vor dem Notar die Unterschrift leistet oder anerkennt, dass es sich bei der bestehenden Unterschrift um seine eigene Zeichnung handelt.
Bestimmte Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister werden vom Notar elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt. Dies betrifft etwa gesellschaftsrechtliche Anmeldungen im Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und vergleichbaren Registern.
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