Eine rechtssichere Nachlassregelung schafft Klarheit und kann spätere Konflikte vermeiden. Der Erblasser kann die Verteilung weitreichend selbst bestimmen und damit nicht nur Vermögen, sondern auch die Erben schützen. Ich beurkunde Testamente, Erbverträge und weitere erbrechtliche Vereinbarungen und erläutere die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verständlich und neutral.
Notariat
Im Erbrecht ist eine klare Gestaltung besonders wichtig. Notarielle Urkunden sorgen für rechtliche Sicherheit und eine eindeutige Dokumentation des letzten Willens.
Beurkundung letztwilliger Verfügungen zur Regelung der Erbfolge. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und registriert.
Vertragliche Vereinbarungen zur Nachfolge zwischen mehreren Beteiligten. Sie sind bindend und bedürfen der notariellen Beurkundung.
Vereinbarungen über den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Wirksam nur in notarieller Form.
Beratung zu und Beurkundung von Vereinbarungen zwischen Miterben zur Aufteilung des Nachlasses.
Übertragung von Vermögen oder Immobilien bereits zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder auch zum Ausgleich von eines Zugewinns.
Notariat
Im Erbrecht ist eine klare Gestaltung besonders wichtig. Notarielle Urkunden sorgen für rechtliche Sicherheit und eine eindeutige Dokumentation des letzten Willens.
Beurkundung letztwilliger Verfügungen zur Regelung der Erbfolge. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und registriert.
Vertragliche Vereinbarungen zur Nachfolge zwischen mehreren Beteiligten. Sie sind bindend und bedürfen der notariellen Beurkundung.
Vereinbarungen über den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Wirksam nur in notarieller Form.
Beratung zu und Beurkundung von Vereinbarungen zwischen Miterben zur Aufteilung des Nachlasses.
Übertragung von Vermögen oder Immobilien bereits zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder auch zum Ausgleich von eines Zugewinns.
01
Erfassung der familiären Situation und der gewünschten Nachlassregelung.
02
Anfertigung des Beurkundungsentwurfs und Übersendung zur Durchsicht.
03
Verlesung, Erläuterung und Unterzeichnung der Urkunde.
04
Amtliche Verwahrung und Registrierung (z. B. im Zentralen Testamentsregister), soweit vorgesehen.
Für die Beurkundung benötigen Sie in der Regel:
Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.
Notarielle Testamente werden in der Regel amtlich verwahrt und registriert.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei notariellen Verfügungen ist ein Erbschein häufig entbehrlich, kann aber in bestimmten Konstellationen dennoch erforderlich sein.
Die Erbausschlagung schützt den Erben vor einer ungewünschten Erbfolge, z.B. bei einer Überschuldung des Nachlasses. Die Ausschlagung ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls zu erklären. Sie hat zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder öffentlich beglaubigte Erklärung zu erfolgen, die durch notarielle Urkunde gewahrt wird. Ich empfehle bei einer unklaren Nachlasssituation die individuelle Beratung über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Absicherung einer Haftung des Erben.
Nein. Es ist aber oft sinnvoll, weil es für Klarheit sorgt und die Abwicklung erleichtern kann.
Ein Testament ist grundsätzlich einseitig und widerruflich. Ein Erbvertrag ist vertraglich bindend und bedarf der Mitwirkung aller Vertragsparteien.
Ja. Ein Pflichtteilsverzicht ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
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