Beim Kauf oder der Übertragung von Grundstücken und Immobilien ist die notarielle Beurkundung grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Daneben dient die Amtstätigkeit auch der Abwicklung solcher Geschäfte, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Als Notar bin ich zur Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet. Ich gestalte Verträge ausgewogen, erläutere die rechtlichen Zusammenhänge verständlich und sorge für eine ordnungsgemäße Abwicklung.
Notariat
Die Beurkundungspflicht bei Kauf oder der Übertragung von Immobilien schützt die Parteien vor Übereilung und Risiken und dient der zweckentsprechenden Abwicklung. Ich begleite Grundstücks- und Immobiliengeschäfte neutral, sorgfältig und unter Beachtung gesetzlichen Vorgaben.
Erstellung und Beurkundung von Kaufverträgen einschließlich Auflassung und vollständiger Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung.
Rechtssichere Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder im Wege vorweggenommener Erbfolge.
Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten zur Absicherung von Darlehen.
Begründung von Wohnungseigentum sowie Anpassungen bestehender Teilungserklärungen.
Beurkundung von Verträgen bei Neubau- und Projektentwicklungen.
Notariat
Die Beurkundungspflicht bei Kauf oder der Übertragung von Immobilien schützt die Parteien vor Übereilung und Risiken und dient der zweckentsprechenden Abwicklung. Ich begleite Grundstücks- und Immobiliengeschäfte neutral, sorgfältig und unter Beachtung gesetzlichen Vorgaben.
Erstellung und Beurkundung von Kaufverträgen einschließlich Auflassung und vollständiger Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung.
Rechtssichere Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder im Wege vorweggenommener Erbfolge.
Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten zur Absicherung von Darlehen.
Begründung von Wohnungseigentum sowie Anpassungen bestehender Teilungserklärungen.
Beurkundung von Verträgen bei Neubau- und Projektentwicklungen.
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Für die Beurkundung benötigen Sie in der Regel:
Nutzen Sie unsere Formulare zur strukturierten Vorbereitung Ihres notariellen Anliegens.
Ja. Grundstückskaufverträge bedürfen grundsätzlich gesetzlich der notariellen Beurkundung.
Grundsätzlich besteht freie Notarwahl. In der Praxis erfolgt die Auswahl häufig durch den Käufer.
Nach Sicherstellung der Eigentumsübertragung und Vorliegen der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen.
Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang und Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Die Dauer hängt vom Einzelfall und der Bearbeitungszeit des zuständigen Grundbuchamts ab.
Die Notarkosten sind strikt gesetzlich im GNotKG vorgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, d.h. bei Immobilientransaktionen in der Regel nach dem Kaufpreis. Üblich ist die Kostentragung durch den Käufer, mit Ausnahme der Kosten für die Lastenfreistellung.
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